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Dienstleistungen für natürliche Personen

Autorisierung des Vertrags über die Immobilienübertragung

Die Autorisierung des Vertrags ist das Verfassen des Vertrags über die Immobilienübertragung, die Beurteilung, ob der Vertrag nicht dem Vertrag widerspricht, das Gesetz nicht umgeht, nicht im Widerspruch zu guten Sitten stehe, und die Beurteilung, ob sich mit dem Vertragsabschluss nicht ein Umstand ergibt, welcher einen Schaden gründen würde.

Rechtsbereiche
Autorisierung von Immobilienübertragungsverträgen
Autorisierung von Immobilienübertragungsverträgen (Gewerbefläche)
Autorisierung von Immobilienschenkungsverträgen
Alles was Ihr wissen müsst

Was ist die Autorisierung des Vertrags?

Die Autorisierung des Vertrags ist das Verfassen des Vertrags über die Immobilienübertragung, die Beurteilung, ob der Vertrag nicht dem Vertrag widerspricht, das Gesetz nicht umgeht, nicht im Widerspruch zu guten Sitten stehe, und die Beurteilung, ob sich mit dem Vertragsabschluss nicht ein Umstand ergibt, welcher einen Schaden gründen würde.

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Identität der Teilnehmer dieses Vertrags oder deren Vertreter festzustellen und sie zu überprüfen.

Wenn es sich um einen Vertrag über die Immobilienübertragung gegen Entgelt handelt, weist der Rechtsanwalt die Vertragsteilnehmer auf die im Vertag vereinbarten Zahlungsbedingungen hin und führt im Vertrag die Erklärung der Vertragsteilnehmer darüber, dass sie sich mit diesen Bedingungen bekannt gemacht haben, an. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, den Teilnehmern des Vertrags über die Immobilienübertragung die Höhe der Versicherungsdeckung und die Versicherungsgesellschaft, in welcher er für den Fall eines Schadens im Zusammenhang mit der Autorisierung des Vertrags über die Immobilienübertragung versichert ist, mitzuteilen.

Der Rechtsanwalt autorisiert den Vertrag nur aufgrund eines Ersuchens der handelnden Person. Die Autorisierung führt der Rechtsanwalt persönlich durch, es nicht zulässig, dass sich der Rechtsanwalt durch eine andere Person zu vertreten lässt.

Wenn der Vertrag mehrere Seiten hat, muss der Rechtsanwalt deren technische Einheit erstellen, also die einzelnen Urkunden des Vertrags über die Immobilienübertragung einschließlich deren untrennbaren Anlagen und des geometrischen Plans, falls dieser eine Vertragsunterlage ist, zusammenheften. (Eine Anlage zum Vertrag über den Wohnungseigentumsübergang oder über den Eigentumsübergang eines Geschäfts/Nichtwohnraums ist die Erklärung des Verwalters oder des Vorsitzenden der Eigentümer der Wohnungen und Geschäfts/Nichtwohnräume im Haus, dass der Wohnungseigentümer keine Rückstände an Zahlungen für die mit der Nutzung der Wohnung oder mit dem Geschäfts/Nichtwohnraum zusammenhängenden Leistungen und für die Bildung des Fonds für Betrieb, Instandhaltung und Reparaturen aufweist).

Die Autorisierung des Vertrags bestätigt der Rechtsanwalt in der Klausel über die Autorisierung, die die die Unveränderlichkeit des Vertragsinhaltes garantiert, und mit welcher nicht eine Urkunde versehen werden darf, auf welcher sich kein Text befindet.

Welcher Vertrag kann autorisiert werden?

Der Rechtsanwalt autorisiert den Vertrag über die Immobilienübertragung ohne Rücksicht darauf, ob es sich um eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung handelt. In der Praxis ist deshalb die Autorisierung eines Kaufvertrags, eines Schenkungsvertrags, eines Austauschvertrags oder eines ungenannten Vertrags, auf dessen Grund die Liegenschaft übertragen wird, möglich.

Der Rechtsanwalt ist nicht berechtigt, die Urkunde zu autorisieren:

  1. die er nicht ausgefertigt hat
  2. die keinen Text enthält
  3. die in einer anderen als in der slowakischen oder in der tschechischen Sprache erstellt ist, wenn sie nicht zugleich eine amtliche Übersetzung in die Staatssprache enthält. Eine Ausnahme bildet der Fall, wenn der Rechtsanwalt die Sprache, in welcher die Urkunde erstellt ist, versteht.