Wir sind seit langem mit der grenzüberschreitenden Forderungsbeitreibung in Österreich und Deutschland befasst.
In Österreich und Deutschland ziehen wir Forderungen aus Handelsgeschäften ein, d.h. wenn der Schuldner ein österreichisches oder deutsches Unternehmen ist.
Wir kümmern uns aber auch um Fälle, in denen Ihr Schuldner (eine natürliche Person) die Slowakische Republik verlassen hat und in Österreich oder Deutschland ein Unternehmen oder einen Arbeitsverhältniss aufgenommen hat.
Das Verfahren für die Eintreibung von Forderungen in Österreich oder Deutschland:
- Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen zu Ihrer Forderung vor
- Wir prüfen Ihre Forderung
- Wir prüfen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners
- Wir leiten das außergerichtliche Verfahren ein
- Wir leiten das gerichtliche Verfahren in Österreich und Deutschland ein