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Dienstleistungen für DE/AT Klienten

Personalkosten in der Slowakei

Sie haben vor, in der Slowakei Personal einzustellen? Unsere Berechnung hilft Ihnen dabei, einen Überblick über die anfallenden Kosten zu erhalten.

Lohn-/Gehaltsrechner

Brutto-Monat-Lohn/Gehalt

Der/das Mindestlohn/Gehalt beträgt 580 EUR

EUR
Kinderanzahl

Anzahl der unterhaltsberechtigten unversorgten Kinder

davon bis 6 Jahren

Geltendmachung des Steuerfreibetrags

Der Steuerfreibetrag wird / wird nicht geltend gemacht

Berechnung der Kosten für Arbeitnehmer

Satz Arbeitnehmer Arbeitgeber
Gesundheitsversicherung 4% / 10% EUR EUR
Sozialversicherung
Krankenversicherung 1.4% / 1.4% EUR EUR
Altersversicherung 4% / 14% EUR EUR
Invalidenversicherung 3% / 3% EUR EUR
Arbeitslosenversicherung 1% / 1% EUR EUR
Garantiefonds 0% / 0.25% EUR EUR
Reservefonds 0% / 4.75% EUR EUR
Unfallversicherung 0% / 0.8% EUR EUR
Sozialversicherung gesamt 9.4% / 25.2% EUR EUR
Beiträge gesamt 13.4% / 35.2% EUR EUR
Einkommensteuer
Steuerbemessungsgrundlage EUR
Monats-Steuerfreibetrag 367.85 EUR
Monatssteuerbemessungsgrundlage vor Steuern EUR
Einkommensteuer 19% EUR
Kinder-Steuerbonus EUR
Netto-Monats-Lohn/Gehalt EUR
Lohnkosten des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer

Gesamtarbeitskosten

EUR
Rechtsbereiche
Erstellung des Arbeitsvertrags
Erstellung von Kündigung durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
Erstellung von Beedingung des Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung
Erstellung von Sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Rechtliche Analyse des Arbeitsvertrags
Alles was Ihr wissen müsst

Was ist der Brutto-Lohn?

Der Bruttolohn versteht sich vor Steuern und Abgaben für die Sozial- und Krankenversicherung. Im Arbeitsvertrag wird stets der Bruttolohn angegeben. Durch Abzug von Steuern und der gesetzlichen Abgaben entsteht der Nettolohn, der dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird.

Was sind Kosten des Arbeitgebers?

Die Kosten des Arbeitgebers setzen sich zusammen aus dem Bruttolohn und die gesetzlichen Abgaben durch den Arbeitnehmer.

ANFORDERUNGEN AN EINEN ARBEITSVERTRAG

Das Arbeitsverhältnis wird mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer wesentliche Tatsachen zu vereinbaren, wie:

  1. die Art der Arbeit, für die der Arbeitnehmer beschäftigt wird und eine kurze Beschreibung dieser
  2. den Ort des Arbeitsplatzes (Gemeinde, Teil der Gemeinde, oder anderweitig bestimmter Ort)
  3. den Tag des Arbeitsantritts
  4. die Lohnbedingungen, sofern sie nicht im Tarifvertrag vereinbart wird
  5. weitere Arbeitsbedingungen
  6. Lohnauszahlungtermine
  7. Arbeitszeit
  8. Die Urlaubszeit und die Dauer der Kündigungsfrist

Rechtliche Analyse des Arbeitsvertrags

Beurteilung der Gültigkeit des abgeschlossenen Arbeitsvertrags, Beurteilung der Gültigkeit der im Arbeitsvertrag verwendeten Rechtsinstitute, wie z. Wettbewerbsklausel, Lohnabzüge, materielle Haftung des Arbeitnehmers usw.

Wann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigen kann?

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nur aus den in der Bestimmung § 63 des Arbeitsgesetzbuchs festgelegten Gründen kündigen, und zwar:

  1. falls der Arbeitgeber oder sein Teil aufgelöst oder verlegt wird und der Arbeitnehmer der Änderung des vereinbarten Ortes der Arbeitsausübung nicht zustimmt
  2. falls der Arbeitnehmer überflüssig wird, dies auf Grundlage einer schriftlichen Entscheidung des Arbeitgebers oder zuständigen Organs über die Änderung seiner Aufgaben, der technischen Ausstattung oder über die Kürzung der Arbeitnehmerzahl zwecks Sicherstellung effektiver Arbeitsgestaltung oder über andere organisatorische Änderungen, und bei einem Arbeitgeber, der als Agentur vorübergehender Beschäftigung auftritt, auch falls der Arbeitnehmer angesichts der Beendigung vorübergehender Beschäftigung gemäß § 58 noch vor Ablauf der Zeit des auf bestimmte Zeit vereinbarten Arbeitsverhältnisses überflüssig wird
  3. der Arbeitnehmer wegen seines gesundheitlichen Zustands gemäß ärztlichen Attest langfristig die Befähigung zur Ausübung der bisherigen Arbeit verloren hat oder diese wegen einer Berufskrankheit oder Gefährdung durch diese Krankheit nicht ausüben darf, oder wenn er am Arbeitsplatz die im Beschluss der zuständigen Gesundheitsbehörde festgelegte höchstzulässige Belastung erreicht hat
  4. der Arbeitnehmer die durch die Rechtsvorschriften festgesetzten Voraussetzungen für die Ausübung der vereinbarten Arbeit nicht erfüllt
  5. den Anforderungen gemäß § 42 Abs. 2 nicht mehr nachkommt,
  6. ohne Verschulden des Arbeitgebers die vom Arbeitgeber in einer internen Vorschrift festgesetzten Anforderungen für die Ausübung der vereinbarten Arbeit nicht erfüllt, oder seine Arbeitsaufgaben unbefriedigend erfüllt und der Arbeitgeber ihn in den letzten sechs Monaten schriftlich zur Beseitigung der Mängel aufgefordert und der Arbeitnehmer diese in einer angemessenen Frist nicht beseitigt hat.
  7. beim Arbeitnehmer Gründe gegeben sind, die den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen, oder wegen weniger schweren Verletzung der Arbeitsdisziplin; wegen weniger schweren Verletzung der Arbeitsdisziplin darf das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nur dann gekündigt werden, wenn dieser in den letzten sechs Monaten im Zusammenhang mit der Verletzung der Arbeitsdisziplin auf die Möglichkeit der Kündigung schriftlich hingewiesen wurde

Der Kündigungsgrund ist in der Kündigung dahingehend abzugrenzen, dass dieser mit einem anderen Kündigungsgrund nicht verwechselt werden kann, andernfalls ist die Kündigung ungültig. Der Kündigungsgrund darf nachträglich nicht geändert werden.

Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses – pflichtige Angaben

Bei der Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftliche Form erforderlich ist. Die Vereinnbarung muss die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhalten, sofern der Arbeitsnehmer dies verlangt, oder wenn das Arbeitsverhältniss durch Vereinbarung aus den follgenden Gründen beendet wurde: 

  1. der Arbeitgeber oder ein Teil des Arbeitgebers wird aufgelöst oder wechselt den Sitz und der Arbeitnehmer ist mit der Änderung des vereinbarten Ortes des Arbeitsplatzes nicht einverstanden
  2. der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers entfällt kraft einer schriftlichen Entscheidung des Arbeitgebers oder des zuständigen Organs über die Änderung seiner Aufgaben, der technischen Ausstattung oder über die Minderung der Arbeitnehmeranzahl zwecks Sicherstellung der Effektivität oder über andere organisatorischen Änderungen, und ein Arbeitgeber, der eine Agentur für Zeitarbeit ist, auch wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers wegen der Beendigung der Ausübung von Leiharbeit gemäß 58 vor dem Ablauf der Dauer entfällt, für die das befristete Arbeitsverhältnis vereinbart wurde
  3. der Arbeitnehmer hat in Anbetracht seines gesundheitlichen Zustandes oder gemäß ärztlichem Gutachten langfristig die Eignung verloren, seine bisherige Arbeit auszuüben, oder darf diese auf Grund einer Berufskrankheit oder der Gefährdung durch eine solche Krankheit nicht ausüben, oder er hat am Arbeitsplatz die gemäß Beschluss des zuständigen Organs der staatlichen Verwaltung im Bereich der öffentlichen Gesundheit maximal zulässige Einwirkung erreicht

Wann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Arbeitsverhältniss sofortig beenden kann?

Der Abeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ausnahmweise sofortig beenden, und zwar nur dann, wenn der Arbeitnehmer

  • rechtskräftig für eine vorsätzliche Straftat verurteilt wurde
  • in schwerwiegender Weise die Arbeitsdisziplin verletzt hat 

Als wesentliche Verletzung der Arbeitsdisziplin wird unter anderem Folgendes betrachtet: nicht entschuldigte Abwesenheit vom Dienst in Dauer von 2 und mehr Tagen, Erscheinen am Arbeitsplatz unter Alkoholeinfluss, verschuldete Verletzung der Sicherheitsvorschriften, usw.