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Dienstleistungen für DE/AT Klienten

Strafrecht – Vertretung des Beschuldigten

Haben Sie aufgrund einer Straftat eine Körperverletzung erlitten, ist Ihnen ein Vermögens-, moralischer oder ein anderer Schaden herbeigeführt worden? Wurden die durch das Gesetz geschützten Rechte oder Freiheiten verletzt oder bedroht? Falls ja, Sie sind der Geschädigte im Strafverfahren und wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, Sie vor dem Gericht zu vertreten. 

Rechtsbereiche
Vertretung des Geschädigten während der ganzen Dauer des Strafverfahrens vor der Polizei und vor dem Gericht
Geltendmachung seiner Prozessrechte einschließlich der Geltendmachung des Schadensersatzes
Beratung und Konsultationen
Ordnungsgemäße und rechtzeitige Geltendmachung des Anspruchs auf Schadensersatz
Alles was Ihr wissen müsst

Wer ist der Geschädigte im Strafverfahren?

Die Legaldefinition des Geschädigten besagt, dass ihm in strafrechtlich relevanter Weise ein Schaden an der Gesundheit, ein materieller, immaterieller oder anderer Schaden entstanden ist oder dass andere gesetzlich geschützte Rechte und Freiheiten bedroht wurden.

Geschädigter kann nur eine natürliche oder juristische Person oder der Staat sein. Im Strafverfahren ist der Geschädigte eine eigenständige Verfahrensseite.

Man unterscheidet einen Geschädigten, der ein Schadensersatzrecht hat und einen, der kein Recht auf Schadensersatz hat, wohl aber Prozessrechte innehat. Im Verlauf des gesamten Strafverfahrens hat der Geschädigte unterschiedliche Rechte, u.a. auch ein Recht auf Geltendmachung des Anspruchs auf Schadensersatz.