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Dienstleistungen für Unternehmen

Handelsrecht und Markenrecht

Falls Sie an der Registrierung einer Marke in der Slowakei oder in der EU interessiert sind, werden wir wir Ihnen unsere rechtliche Unterstützung  gewähren. Die Voraussetzungen für die Eintragung einer Schutzmarke werden im Gesetz über Schutzmarken Nr. 506/2009 Slg. geregelt. Ebenso geregelt sind hier die Fälle, in denen die Registrierung eines Zeichens nicht möglich ist.

Rechtsbereiche
Beratung und Recherche vor der Registrierung einer eingetragenen Marke
Registrierung einer eingetragenen Marke in der Slowakei
Registrierung einer eingetragenen Marke in der EU (EUIPO)
Alles was Ihr wissen müsst

Was ist eine eingetragene Marke?

Eine eingetragene Marke kann ein Wort-, Bild-,  Raum- oder kombiniertes Zeichen sein, welches dazu geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen einer Person von Waren oder Dienstleistungen einer anderen Person zu unterscheiden. Das Zeichen muss graphisch darstellbar sein und durch Wörter wie z.B. Eigennamen, Buchstaben, Ziffern, Zeichnungen, die Form der Ware oder deren Verpackung oder auch eine beliebige Kombination. Eine solche Bezeichnung hilft dabei, Waren oder Dienstleistungen einer Person von Waren oder Dienstleistungen einer anderen Person zu unterscheiden.

Registrierung einer Marke  - wie geht man vor?

Einreichen der Anmeldung beim Amt für gewerbliche Schutzrechte der Slowakischen Republik. Der Antrag kann von einer natürlichen oder juristischen Person eingereicht werden und im Falle einer kollektiven Schutzmarke auch von einer Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen

Die Anmeldung muss enthalten:

  • Den Antrag auf Eintragung als Schutzmarke ins Markenregister, den Namen und die Adresse (Wohnsitz) im Falle der Anmeldung durch eine natürliche Person; die Bezeichnung bzw. Firmenname und Sitz (bei juristischen Personen)
  • Eine Textfassung oder eine klare und eine Wiedergabe ermöglichende Darstellung der einzutragenden Bezeichnung; im Falle eines dreidimensionalen Zeichens eine Flächendarstellung
  • Eine Liste der Waren oder Dienstleistungen, deren Bezeichnung als Schutzmarke im Register eingetragen werden soll, in der die Waren oder Dienstleistungen gemäß des internationalen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses klassifiziert werden (Klassifikation von Nizza)
  • Bei einer kollektiven Schutzmarke muss die Anmeldung darüber hinaus einen schriftlichen Vertrag zwischen allen Mitgliedern der Vereinigung und eine Liste der Mitglieder enthalten, die die kollektive Marke nutzen dürfen
  • Unterschrift des Antragstellenden oder seines Vertreters

Wie ist die Gültigkeitsdauer einer registrierten Marke?

Die Registrierung der Schutzmarke behält 10 Jahre lang Gültigkeit. Der Antrag auf Registrierung ist vom Eigentümer der Marke oder eines Pfandgläubigers beim Amt für gewerbliche Schutzrechte der Slowakischen Republik einzureichen. Die Registrierung kann für weitere 10 Jahre verlängert werden.