+421%202%20546%2042%20400 Map
Dienstleistungen für Unternehmen

Forderungseintreibung in der Slowakei

Wir treiben Forderungen aus dem Geschäftsverkehr wie auch Forderungen aus Darlehen zwischen natürlichen Personen. Nach der Besprechung mit dem Kunden wählen wir immer ein individuelles Herangehen. Die Zusammenarbeit beginnt mit der Unterzeichnung des Mandatsvertrags und nachfolgend setzen wir aufgrund der vereinbarten Vorgehensweise so fort, dass die Rechte des Kunden in der möglichst kurzen Zeit durchgesetzt werden.

 

 

Rechtsbereiche
Erstellen und Einreichen des Antrags auf Ausstellung eines Zahlungsbefehls
Einreichen des Antrags auf Ausstellung eines Zahlungsbefehls im Mahnverfahren
Erstellen und Einreichen des Widerspruch gegen einen Zahlungsbefehl
Erstellen diverser Anträge in einem bereits existierenden Mahnverfahren
Erstellen des Antrags auf Zwangsvollstreckung
Vertretung des Klienten im Zwangsvollstreckungsverfahren
Alles was Ihr wissen müsst

Mahnservice

Es wird vor allem von Gesellschaften genutzt, die von ihren Geschäftspartnern die Zahlungsdisziplin fordern. Das Service selbst wird mittels eines schriftlichen Mahnaschreibens und nachfolgend mittels eines telefonischen Gesprächs mit dem Schuldner durchgeführt. Der Text des Mahnschreibens wie auch die Form dessen Absendung werden mit dem Kunden im Voraus besprochen, wie auch die Art des Telefongesprächs mit dem Schuldner. Das Mahnservice wirkt vorbeugend gegen die Entstehung Ihrer Forderungen.

Vermietung des Logos SKLENAR & PARTNERS

Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit an, ihre Rechnungen bzw. andere im Geschäftsverkehr benutzte Dokumente mit dem Logo unserer Kanzlei zu versehen. Dieses Produkt wirkt vorbeugend gegen die Entstehung des Verzugs mit der Leistung bei Geschäftspartnern, also auch gegen die Entstehung von Forderungen benutzt. Mit der Verwendung unseres Logo deklarieren Sie klar, dass wir Ihre Gesellschaft im Bereich der Verwaltung und Eintreibung der Forderungen vertreten.

Gerichtliche Eintreibung von Forderungen und Zwangsvollstreckung

Im Falle der Eintreibung auf dem gerichtlichen Weg stellen wir einen Antrag auf Ausgabe des Zahlungsbefehls:

  1. im verkürzten Verfahren – es handelt sich um einen Verfahrenstyp, in welchem das Gericht den Zahlungsbefehl im sog. verkürzten Verfahren ausgeben kann, aber nicht muss, und das innerhalb von 10 Tagen, falls der Kläger die Tatsachen, die er behauptet, genügend nachweist. Der Antrag auf Ausgabe des Zahlungsbefehls wird bei diesem Verfahrenstyp auf dem vorgeschriebenen Formular gestellt.
  2. im Mahnverfahren – es handelt sich um eine ziemlich neue Art der Eintreibung der Forderungen, die nur elektronisch durchgeführt werden kann. Das örtlich zuständige Gericht im Rahmen dieses ganzen Verfahrens ist immer das Bezirksgericht Banská Bystrica. Der Vorteil dieser Art ist die Zeit- wie auch finanzielle Ersparnis, die Gerichtsgebühr für die Stellung des Antrags auf Ausgabe des Zahlungsbefehls im Mahnverfahren beträgt immer ½ des im Tarifbuch der Gerichtsgebühren festgelegten Satzes. Das Gericht gibt den Zahlungsbefehl selbst im Mahnverfahren, sofern die Gerichtsgebühr bezahlt worden ist und die Prozessbedingungen erfüllt worden sind, innerhalb von 10 Tagen aus. Dem Beklagten wird nachfolgend die 15-tägige Frist ab der Zustellung des Zahlungsbefehls zur Stellung eines Einwandes oder zur Erfüllung der Pflicht, dem Kläger den geltend gemachten Anspruch samt Nebenleistungen wie auch Verfahrenskosten zu bezahlen, eingeräumt.
  3. eventuell stellen wir eine Klage beim örtlich und sachlich zuständigen Gericht.

Nach dem Erwerb des Zwangsvollstreckungstitels machen wir umgehend die Ansprüche des Berechtigten im Zwangsvollstreckungsverfahren geltend.