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Dienstleistungen für natürliche Personen

Erbrecht und Erben

Das Erben stellt eine universelle Art des Vermögensübergangs im Falle des Todes einer natürlichen Person an ihre Rechtsnachfolger (die Erben) dar. Erben darf man nur nach einer natürlichen Person. Im Sinne der gültigen slowakischen Gesetze ist nur sog. Erben aus dem Gesetz und Erben aus dem Testament möglich.

Rechtsbereiche
Erstellen von Analysen zum Kreis der Erben und Berechnung der Größe der Erbanteile
Verfassen einer Klage des Erbberechtigten und Vertretung vor dem jeweiligen Gericht
Vertretung des Teilnehmers im gesamten Erbverfahren
Alles was Ihr wissen müsst

Wer ist Teilnehmer im Nachlassverfahren? 

Es sind die berechtigten Erben. Falls es keine solchen Erben gibt, wird zum Teilnehmer des Nachlassverfahrens der Staat.

Wer führt das Nachlassverfahren?

Das Nachlassverfahren führt ein Notar, der die Funktion eines Gerichtskommissars aufgrund der Beauftragung des zuständigen Gerichts ausübt.

Ist es möglich, den Notar – Gerichtskommissar wählen, der mein Nachlassverfahren führen wird? 

Es ist nicht möglich. Die Teilnehmer des Nachlassverfahrens dürfen den Notar – Gerichtskommissar nicht wählen, da dieser vom zuständigen Gericht beauftragt wird (zur Ausgabe dieser Beauftragung sind die Vorsitzenden der Bezirksgerichte zuständig), und zwar aufgrund der Arbeitsverteilung.

Das Standesamt gibt den Tod des Erblassers in seinem Standesamtsbezirk jenes Bezirks, welches zur Verhandlung des Nachlasses zuständig ist, bekannt. In der Regel geschieht das durch die Zustellung der Todesurkunde.

Wie kann das Gericht in einem Nachlassbeschluss entscheiden?

  • Es bestätigt den Erwerb des Nachlasses dem einzigen Erben
  • Es bestätigt, dass der Nachlass, welchen kein Erbe erworben hat, dem Staat zugefallen ist
  • Es genehmigt die Vereinbarung der Erben über die Auseinandersetzung des Nachlasses; ein Gläubiger des Erblassers ist ein Teilnehmer der Vereinbarung, wenn seine Forderung beglichen wird
  • Es genehmigt die Vereinbarung über die Überlassung des überschuldeten Nachlasses zur Schuldenbegleichung
  • Es bestätigt den Erwerb des Nachlasses gemäß den Erbanteilen, wenn die Teilnehmer keine Vereinbarung treffen, oder es führt den Vergleich zwischen den Erben durch und entscheidet, was die einzelnen Erben erwerben
  • Es genehmigt die Vereinbarung über die Auseinandersetzung des Nachlasses nicht und bestätigt den Erwerb des Nachlasses gemäß den Erbanteilen oder führt den Vergleich zwischen den Erben durch und entscheidet darüber, was die einzelnen Erben erwerben